Entwicklungshilfe

Entwicklungshilfe
1. Begriff: Alle Leistungen materieller und nicht-materieller Art von Industrieländern an  Entwicklungsländer zu Vorzugskonditionen mit dem Ziel der Förderung der sozio-ökonomischen Entwicklung bzw. Verbesserung der Lebensbedingungen über Know-how-, Technologie- und Ressourcentransfer. Nach der Definition des  Development Assistance Committee ist ein Zuschusselement von mindestens 25 Prozent bei dem betreffenden Transfer im Vergleich zu kommerziellen Transaktionen notwendig, um in voller Höhe als E. zu gelten. Nicht zur E. i.e.S. zählen private und öffentliche Leistungen zu marktüblichen Bedingungen,  Direktinvestitionen, Kapitalanlagen in Entwicklungsländern, internationale Bankkredite oder staatliche Exportkredite. I.e.S. zählen auch private Entwicklungsleistungen (Wirtschaft, Kirchen u.a.) zur E.
- Im neueren Sprachgebrauch werden die Begriffe  finanzielle Zusammenarbeit und  technische Zusammenarbeit verwendet.
- 2. Hauptformen: (1) Maßnahmen, die unmittelbar an Güterströmen ansetzen und eine Verbesserung der Handelsposition der Entwicklungsländer bewirken sollen ( Handelshilfe); (2) Maßnahmen, die an Finanzströmen ansetzen und einen direkten Ressourcentransfer in Entwicklungsländer zum Gegenstand haben.
– (3.) Formen: a) Bilaterale/ multilaterale E.: E. wird als  bilaterale Hilfe (ein Geber-, ein Empfängerland) und als multilaterale Hilfe (mehrere Geber-, ein oder mehrere Empfängerländer) gewährt. Während die Vergabe bilateraler Hilfe oft politischer Logik folgt, ist die multilaterale Hilfe weniger von der Politik abhängig, dafür aber bei der Durchführung aufgrund zusätzlicher Koordinationskosten teurer.
- b) Gebundene/freie E.: Bei der gebundenen Hilfe ( Lieferbindung) ist das Empfängerland an Lieferungen von Firmen des Geberlandes gebunden. Oft ist die gebundene Hilfe teurer, weil der internationale Bietervergleich entfällt. Bei der freien E. kann das Empfängerland die Art der Lieferung und den Lieferanten frei wählen.
- c) Programm-/Projekthilfe: E. kann bestimmte (isolierte) Projekte im Rahmen der  Kapitalhilfe finanzieren, während  Projekthilfe im Rahmen der  finanziellen Zusammenarbeit mehrere Projekte sektoral oder regional zusammenfasst. Programmhilfemittel ermöglichen eine Mittelumschichtung im Programmablauf und erlauben einen koordinierten Einsatz von Förderungsmitteln.
- d) Katastrophenhilfe: Im akuten Katastrophenfall wird E. als Soforthilfe gewährt; meist als  Warenhilfe geschenkweise über die Vermittlung internationaler (oft Nichtregierungs-) Organisationen.
- 4. Träger: a) Internationale Träger: (1) Weltbankgruppe und  Regionalbanken, v.a. Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ( IBRD); Internationale Entwicklungsorganisation ( IDA); International Finance Corporation ( IFC; Förderung des privaten Sektors über die Mobilisierung von Inlands- und Auslandskapital); Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur ( MIGA; Übernahme von Garantien privatwirtschaftlicher Direktinvestitionen). (2) Vereinte Nationen: Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen ( UNDP); Organisation für industrielle Entwicklung ( UNIDO); Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen ( UNFPA); Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD); Welternährungsprogramm (WEP). (3) EU:  Lomé-Abkommen. (4) Sonstige internationale Träger: z.B. Internationaler Währungsfonds ( IWF) (Zurverfügungstellung besonderer Kreditfazilitäten für Entwicklungsländer).
- b) Nationale Träger:  Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW); Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit ( GTZ).
- c) Private Träger: V.a. entwicklungspolitische Organisationen der Kirchen und politische Stiftungen.

Lexikon der Economics. 2013.

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